Kurzbericht
Reform der Schuldenbremse – es geht nicht nur um Investitionen
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Seit Juli 2025 arbeitet eine überparteiliche Kommission zur Reform der Schuldenbremse unter der Beteiligung zahlreicher Experten aus den Bereichen Ökonomik, Verwaltungswissenschaften und öffentliches Recht. Angesichts der sehr zügig durchgeführten Änderungen des Grundgesetzes zu Beginn dieses Jahres soll nun die kommende Reform überlegt erfolgen. Es gibt einige wesentliche Fragen zu klären, die zum Teil bereits vor der jüngsten Grundgesetzänderung bestanden und zum Teil durch diese induziert wurden bzw. durch diese einen neuen Stellenwert bekommen haben. In der öffentlichen Debatte wird häufig die Frage der Finanzierung öffentlicher Investitionen als wesentlicher Punkt wahrgenommen. Dieser wurde auch bereits vor der Grundgesetzänderung im Frühjahr 2025 vielfältig diskutiert (Deutsche Bundesbank 2022, Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose 2024). Im März hat die Deutsche Bundesbank ihren Vorschlag dazu nochmal reformuliert und schlägt einen begrenzten Kreditspielraum für Nettoinvestitionen vor, dessen Umfang vom Verschuldungsstand abhängt (Deutsche Bundesbank 2022). Doch sollte dies nicht der einzige Punkt bleiben, dem sich die Kommission widmet. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre weisen auf zusätzlichen Klärungs- und Reformbedarf hin. Neben der Frage, wie in der Zeit nach einer Notlage im Sinne der Schuldenbremse zu verfahren ist, sollte die derzeit geltende Bereichsausnahme langfristig zurückgeführt, der Begriff der finanziellen Transaktion gestrafft und ein Kontrollkonto für die Konjunkturbereinigung eingeführt werden.