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04.01.2021

Statement

Der Wert des EU-China-Abkommens über Investitionen zeigt sich erst in der Umsetzung

Prof. Dr. Rolf Langhammer, Außenhandelsexperte am Institut für Weltwirtschaft, kommentiert das nach siebenjährigen Verhandlungen erreichte Investitionsabkommen der EU mit China:

„Das umfassende Investitionsabkommen der EU mit China kann zu einem Meilenstein auf dem Weg zu einem globalen Investitionsabkommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass China seine Verpflichtungen so umsetzt, dass für europäische Investitionen zukünftig die gleichen Bedingungen für den Marktzugang und die Behandlung in China gelten wie für chinesische Investitionen in der EU. Dieses Prinzip der Reziprozität hat die EU zur Messlatte erhoben.

Chinas Verpflichtungen in dem Abkommen umfassen unter anderem den besseren und garantierten Marktzugang für Investitionen vor allem im chinesischen Markt für Geschäfts- und Konsumentendienstleistungen, Transparenz über Subventionen, Verzicht auf erzwungenen Technologietransfer, Lockerung von Joint-Venture-Bestimmungen, Disziplinierung des Verhaltens staatseigener Betriebe, Schutz von Geschäftsdaten gegen Ausspähung, Sicherung von essentiellen Arbeitnehmerrechten, Verpflichtung auf Nachhaltigkeitsziele und ein eigenes Streitschlichtungsverfahren. Ob China mit diesen Verpflichtungen dem Reziprozitätsziel näherkommt, bezweifeln vor allem Nichtregierungsorganisationen. Diese Zweifel sind nicht unberechtigt, da China als kommunistische Gesellschaft Individualrechte für Arbeitnehmer und Unternehmen grundsätzlich den Rechten des Staates und der Gesellschaft unterordnet. So hat China beispielsweise bislang vier von acht ILO-Kernkonventionen zu Arbeitnehmerrechten (zwei zur Vereinigungsfreiheit und zwei gegen Zwangsarbeit) nicht ratifiziert, verpflichtet sich aber im Abkommen, Anstrengungen zur Ratifizierung der Konventionen gegen Zwangsarbeit zu unternehmen.

Die Ratifizierung des Abkommens durch alle EU-Mitglieder wird Zeit in Anspruch nehmen und ist angesichts der offenen Fragen und oft vager Formulierungen alles andere als ein Selbstgänger. Liberalisiert China den Marktzugang für EU-Investitionen während des Ratifizierungsprozesses aber sichtbar und unwiderruflich und nimmt sich vor allem den besonders kritischen Aspekten der Absage an Zwangsarbeit an, kann das Abkommen auch die USA als den dritten großen Akteur im Investitionsbereich veranlassen, in Verhandlungen mit China zu treten. Die EU hat nach sieben Jahren Verhandlungen richtig gehandelt, nicht auf die neue amerikanische Regierung zu warten, sondern den Abschluss im eigenen Interesse zu suchen. Die USA müssen und werden eigene Verhandlungsziele definieren.“

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